Stiftung Kaplan Gerhard Hirschfeldergewidmet dem Märtyrer der Grafschaft Glatz (Schlesien) |
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Stiftungszweck – FördergrundsätzeDen Stiftungszweck und damit die Fördergrundsätze (Mittelverwendung) regelt die nachfolgend auszugsweise wiedergegebene STIFTUNGSSATZUNG§ 2Zum Zweck der Stiftung gehören:
Der Stiftungszweck soll verwirklicht, werden durch:
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht. ... § 6Dem Stiftungsbeirat gehören an:
Der Stiftungsbeirat hat ... über die Mittelverwendung in der Stiftungsversammlung zu beschließen. § 9Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. ... |
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